Das Freihandels- und Investitionsschutzabkommen CETA zwischen der EU und Kanada dürfe nicht in Kraft treten, so Giegold. Das Abkommen greife erheblich in kommunale Daseinesvorsorge und öffentliche Unternehmen ein und würde durch die erstmals in dieser Form verankerten Schiedsgerichte Investoren inakzeptable Klagemöglichkeiten eröffnen. Das Abkommen widerspreche auch dem in der EU verankerten Subsidiaritätsprinzip. Der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen CETA habe es nun aber erreicht, dass das Abkommen – anders als von der EU-Kommission vorgehesen – von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss. In Luxemberg und der belgischen Wallonie zeichne sich ein Nein ab, ebenso im deutschen Bundesrat. Doch es sei noch unklar, ob die Bundesregierung – die das Abkommen unterstützt – es tatsächlich an den Bundesrat weiterleiten wird.
Sven Giegold, Mitglied des Europäischen Parlaments (Die Grünen)